AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für forsch&wild Marcia Gerwers und Pia Müller GbR, im Folgenden als forsch&wild bezeichnet.

​​1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Leistungen, welche zwischen forsch&wild und ihren Kunden geschlossen werden. 

1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung, welche unter www.forschundwild.com/agb zu finden sind, als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird. Es bedarf hierbei keiner von den Vertragsparteien unterzeichneten Version.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als forsch&wild ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.

​2. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Angebote von forsch&wild sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 

2.2. Grundlage für die Beauftragung ist neben dem Angebot und seinen Anlagen das vom Kunden an forsch&wild auszuhändigende Briefing, dieses kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen. Es gilt als verbindliche Rechtsgrundlage für die zu erbringenden Leistungen. Das Briefing muss vor Beginn der Leistungserstellung vorliegen.

2.3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs müssen forsch&wild mitgeteilt werden. Ggf. dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. 

​3. Leistungsumfang, Erstellung und Änderungen der Leistungen

​3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Die Grundlage für die zu erstellenden Leistungen bildet das Briefing durch den Kunden.

3.2. Terminierungen für die Fertigstellung von Leistungen sind in Absprache mit forsch&wild zu treffen. 

3.3. forsch&wild ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Zeit und Ort frei. 

3.4 Rechtliche Überprüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nicht Teil des Leistungsumfangs von forsch&wild. Siehe hierzu auch 10. Gewährleistung und Haftung. Die Verantwortung zur rechtlichen Absicherung liegt beim Kunden. Im Zweifel empfiehlt forsch&wild ihren Kunden die Konsultierung eines Rechtsberaters.

​4. Urheber- und Nutzungsrechte

4.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von forsch&wild im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist.  Sie gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.

​4.2. Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies umfasst insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texte und sonstige Unterlagen.

4.3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von forsch&wild.

4.4. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von forsch&wild angefertigt werden, verbleiben bei forsch&wild. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. forsch&wild schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. 

4.5. forsch&wild ist berechtigt, den Unternehmensnamen eines Kunden und die vertragsgegenstandlichen Projektparameter als Referenz im angemessenen Umfang zu Werbezwecken zu nutzen. Bei Nicht-Einverständnis des Kunden bedarf es eines Widerspruchs. Dieser kann formlos schriftlich (z. B. per E-Mail) ausgesprochen werden.

​5. Vergütung

5.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug per Überweisung fällig. Weitere Vereinbarungen zur Zahlung, wie etwa Vorkasse-Regelungen oder Anzahlungen, werden spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

5.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. forsch&wild behält sich die Erhebung von Mahngebühren vor.

5.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum (mind. zwei Monate), so kann forsch&wild dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von forsch&wild verfügbar sein.

5.4. Briefings und/oder ausstehende Informationen, die für die Durchführung und/oder Fertigstellung einer Leistung notwendig sind, müssen so rechtzeitig durch den Kunden an forsch&wild übermittelt werden, dass die Erbringung der Leistung bis zum Ende des vereinbarten Leistungszeitraums (z. B. monatliche Leistung) möglich ist. Geschieht dies trotz Aufforderung durch forsch&wild nicht, behält sich forsch&wild vor, nach Ablauf der Frist, die Dienstleistung, die nicht geleistet werden konnte, gemäß Angebot abzurechnen.

5.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und sind in Euro (€) zu bezahlen. 

​6. Stornierung von Aufträgen

6.1. Bei der Stornierung nach bereits erfolgter Teilleistungserstellung von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden ersetzt der Kunde forsch&wild alle dadurch angefallenen Kosten und Aufwände und stellt forsch&wild von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

6.2. Bei Stornierung eines Auftrags ohne bisherige Leistungserstellung verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 40%

nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75%

Eine zeitliche Verschiebung der Leistungserbringung durch den Kunden ist von dieser Regelung ausgeschlossen.

6.3. Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen beziehen sich die hier genannten Fristen auf den Veranstaltungstermin. 

6.4. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Brutto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.

6.5. Die Stornierung eines Auftrags bedarf der Textform.

​7. Zusatzleistungen, Korrekturschleifen

7.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. 

7.2. Bei Zustandekommen eines Vertrags ist eine branchenübliche Korrekturschleife im Preis inkludiert. Eine Korrekturschleife umfasst das gesammelte Feedback aller kundenseitig beteiligten Personen und ist einmalig in gesammelter Form an forsch&wild zu übermitteln. Sollten weitere Korrekturschleifen benötigt werden, werden diese aufgrund des vereinbarten Stundensatzes berechnet und gesondert vergütet. Sollte kein Stundensatz vereinbart sein, wird mit einem Stundensatz von 100,00 Euro (netto) abgerechnet.

​8. Geheimhaltung

forsch&wild und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. forsch&wild verpflichtet sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr beauftragte Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

​9. Datenschutz

​9.1. forsch&wild und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DGSVO.

​9.2. forsch&wild ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Dies umfasst auch die Weitergabe an Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von forsch&wild. 

​9.3. Soweit forsch&wild Zugang zu den durch den Kunden gespeicherten und verarbeiteten Daten erhält, obliegt es dem Kunden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

​9.4. Sofern nicht explizit anders vereinbart, ist forsch&wild dazu berechtigt, mit Freelancern und weiteren Dienstleistern im Sinne der Leistungserfüllung zusammenzuarbeiten. Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist in diesem Fall möglich.

​10. Gewährleistung und Haftung 

10.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch forsch&wild erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. forsch&wild verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, die abschließende Prüfung obliegt jedoch dem Kunden. Diesem wird im Zweifel empfohlen, einen Rechtsberater zu konsultieren. forsch&wild ist nicht haftbar für Fehler innerhalb der erstellten Texte oder sonstigen Leistungen. Das gilt insbesondere für Fehler, die gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen oder sonstige inhaltliche Fehler aufweisen. 

10.2. Übergibt der Kunde die Freigabe und Veröffentlichung von Inhalten an forsch&wild, wie beispielsweise beim Community Management auf Social Media Kanälen, findet zunächst ein Briefinggespräch statt. Alternativ kann auch per E-Mail gebrieft werden. forsch&wild agiert dann auf Basis dieses Briefings. Bei der Durchführung haftet forsch&wild in keinem Fall für Aussagen, Kommentare oder Ähnliches. Dies betrifft die Beantwortung von Nachrichten und Kommentaren auf den Kanälen, oder im Namen der Kanäle des Kunden.

​10.3. forsch&wild haftet in keinem Fall wegen der in den Texten, Leistungen oder Maßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. forsch&wild haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

​10.4. Soweit die Haftung von forsch&wild ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von forsch&wild.

​11. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von forsch&wild verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese forsch&wild gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, im Rahmen des gesetzlichen Verjährungsfrist, erfolgen. 

​12. Leistungen Dritter 

​forsch&wild ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zur Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von forsch&wild beauftragte Freie Mitarbeiter oder andere Dienstleister sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von forsch&wild.

​13. Vertragsdauer und Kündigungsfristen bei langfristigen Kundenbeziehungen

13.1. Ein Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

13.2. Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, übersteigt dieser einen monatlichen Nettoumsatz von 3.000 Euro und nichts abweichendes wurde vereinbart, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit einem geringeren monatlichen Nettoumsatz können mit einer ordentliche Frist von vier Wochen gekündigt werden.

13.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung oder eine Sonderkündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

13.4. Jede Kündigung bedarf der Textform.

​14. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

​forsch&wild ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des

§ 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

​15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen 

15.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen forsch&wild und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

15.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von forsch&wild zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. forsch&wild ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

15.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

15.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

15.5. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.